Leistung
Unsere Mitglieder und deren Hinterbliebene haben nach Maßgabe des Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes und unserer Satzung einen Rechtsanspruch auf Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente, Hinterbliebenenrente, Sterbegeld und Kapitalabfindung.