Rehabilitationsrichtlinien
Auf Antrag können wir einen einmaligen oder wiederholten Zuschuss zu Kosten notwendigerweise besonders aufwendiger Rehabilitationsmaßnahmen gewähren. Diese sollen der Herstellung oder des Erhalts der Berufsfähigkeit dienen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand unseres Versorgungswerks anhand der von der Vertreterversammlung aufgestellten Richtlinien.
Da das Versorgungswerk mit der Bezuschussung nur subsidiär eintritt, wenn andere Kostenträger ihre Leistungen bereits abgelehnt haben, reichen Sie bitte mit dem Antrag ein Kurzgutachten Ihres Facharztes ein, in dem das gesundheitliche Leiden beschrieben und der Grund der Maßnahme befürwortet wird sowie einen Kostenvoranschlag der Rehabilitationseinrichtung ein. Die Vorlage der ablehnenden Entscheidung ihrer Krankenkasse ist außerdem zwingend erforderlich.