Wahlausschreiben

Wahlausschreiben

Kandidatenvorschlag


Wahlausschreiben

 

Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen,

 

die Vertreterversammlung des Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerkes hat uns in Vorbereitung des Endes ihrer Amtszeit zu Mitgliedern des Wahlausschusses gewählt. In dieser Funktion sind wir für die Organisation und Durchführung der Wahl der neuen Vertreterversammlung zuständig.

 

Bereits an dieser Stelle dürfen wir Sie herzlich bitten, sich sowohl bei der Kandidatenaufstellung als auch der Wahl zahlreich und engagiert zu beteiligen.

 

Nachfolgend übermitteln wir Ihnen alle für Ihre Teilnahme an der Wahl erforderlichen Informationen (Wahlausschreiben gemäß § 3 Abs. 2 der Wahlordnung).

 

1.         Besetzung des Wahlausschusses

 

Die Namen und Anschriften der Mitglieder des Wahlausschusses (§ 3 Ziff. 2 Buchstabe a) WahlO) lauten:

 

a)             RAin Dr. Kerstin Rudolph, Ricarda-Huch-Str. 13, 01219 Dresden

- Wahlleiterin -

b)        RAin Anja Schüpferling, Königsbrücker Str. 41, 01099 Dresden

- Stellvertreterin der Wahlleiterin -

c)         RA Jörg Freund, Karl-Marx-Str. 35, 01109 Dresden

 Beisitzer -

 

2.         Sitz

 

Der Wahlausschuss hat seinen Sitz beim:

 

Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk

Wallgässchen 1a – 2b

01097 Dresden

 

3.         Wahltag

 

Der Zeitpunkt, bis zu dem die Wahl abzuschließen ist (Wahltag gemäß § 1 Abs. 3 der WahlO), wurde bestimmt auf

 

Montag, den 10.02.2025, 16:00 Uhr.

 

4.         Wählerverzeichnis

 

Das Verzeichnis der wahlberechtigten Mitglieder (Wählerverzeichnis gemäß § 4 Abs. 1 der WahlO) wird

 

vom 08.11.2024 bis zum 10.01.2025

 

während der üblichen Dienstzeiten – montags bis freitags 08:00 – 15:00 Uhr - in der Geschäftsstelle des Versorgungswerks zur Einsicht durch die Mitglieder ausgelegt.

 

5.         Wahlberechtigung

 

Gemäß § 13 Abs. 1 der WahlO können nur Mitglieder wirksam wählen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

 

Jedes Mitglied kann innerhalb der in Ziffer 4. bezeichneten Auslegungsfrist (§ 5 WahlO) beim Wahlausschuss schriftlich Einspruch gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses einlegen (§ 6 Abs. 1 WahlO).

 

6.         Wahlvorschläge, Vertreteranzahl

 

6.1      Die Vertreterversammlung besteht aus 15 Vertretern, die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 der Satzung des SRV gewählt werden. Zusätzlich werden 8 Ersatzvertreter gewählt (§ 3 Abs. 2 der Satzung, § 1 Abs. 2 Satz 2 der WahlO).

 

6.2      Wir bitten alle Mitglieder, Wahlvorschläge beim Wahlausschuss einzureichen. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Internetseite des Versorgungswerks https://www.s-r-v.de/

 

Die Einreichungsfrist endet am

 

10.10.2024, um 16:00 Uhr.

 

            Es dürfen nur Bewerber vorgeschlagen werden, die im Wählerverzeichnis aufgeführt sind (§ 7 Abs. 3 der WahlO).

 

6.3      Die Wahlvorschläge müssen folgenden Inhalt haben (§ 7 Abs. 2 der WahlO):

 

a)        es darf nur ein Bewerber aufgeführt sein;

b)        der Wahlvorschlag muss vom Bewerber unterschrieben sein;

c)         sofern sich der Bewerber nicht selbst vorschlägt, muss der Wahlvorschlag auch vom vorschlagenden Mitglied unterschrieben sein;

d)        Eigenvorschläge bedürfen nicht der Unterstützung durch weitere Mitglieder, im Übrigen genügt der Vorschlag durch ein weiteres Mitglied;

e)         Vor- und Familienname sowie die Kanzleianschriften des unterschreibenden Mitglieds/der unterschreibenden Mitglieder sind neben der/den Unterschrift/en gesondert in Block- oder Maschinenschrift anzugeben;

f)         das vorschlagende Mitglied und, sofern es sich nicht um einen Eigenvorschlag handelt, auch der Bewerber müssen als solcher/solches bezeichnet sein.

 

6.4    Die Wahlvorschläge dürfen eine eigene Kurzvorstellung zur Person sowie eine Zielsetzung der Amtsausübung bzw. der Arbeit im Rechtsanwaltsversorgungswerk beinhalten. Da die Vorstellung über die Website des Rechtsanwaltsversorgungswerks erfolgt, bitten wir der Kurzvorstellung auf der Website ausdrücklich zuzustimmen.

 

7.         Wahlart

 

Das Wahlrecht wird durch

Briefwahl

ausgeübt.

 

8.         Wählbarkeit

 

Gewählt werden können nur die Bewerber, die auf dem Stimmzettel aufgeführt sind.

 

Auf den Stimmzettel aufgenommen werden nur Bewerber, deren Bewerbung (Wahlvorschläge) innerhalb der Einreichungsfrist (Ziffer 6.2) eingegangen und die gültig sind (Ziffer 6.2 und 6.3).

 

Die Stimmzettel werden den wahlberechtigten Mitgliedern rechtzeitig vor dem Wahltag gemeinsam mit allen für die Briefwahl notwendigen Unterlagen übersendet. Ein Bewerber kann nur aufgrund eines so mitgeteilten Wahlvorschlags gewählt werden.

 

 

Wir weisen darauf hin, dass weitere Mitteilungen (z.B. im Internet ein Formular für die Wahlvorschläge zur Durchführung der Wahl) folgen können.

 

Mit freundlichen und kollegialen Grüßen

 

Der Wahlausschuss zur Vertreterversammlung des

Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerkes

 

 

Rechtsanwältin                                                   Rechtsanwältin                                   Rechtsanwalt

Dr. Kerstin Rudolph                                          Anja Schüpferling                               Jörg Freund