Wahl

Die Vertreterversammlung wählt in ihrer Sitzung am 5. Mai 2025 den Vorstand des  Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerkes, der aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und drei weiteren Vorstandsmitgliedern besteht. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.

Kandidaten, die sich um ein Vorstandsamt bewerben, müssen ihre Kandidatur bis zum 17. April 2025 digital über die nachfolgende E-Mailadresse: gf@s-r-v.de mit dem Betreff (Bewerbung Vorstand) einreichen. Die Bewerbung hat folgende Dokumente im pdf-Format zu enthalten:

  • Aussagefähiges und unterzeichnetes Bewerbungsschreiben mit Angabe der Anschrift, Telefon und E-Mail-Adresse (max. 2 Seiten DIN A4),
  • Lebenslauf,
  • Nachweise der fachlichen Eignung (gilt nicht für Mitglieder des Versorgungswerkes).

Der zu wählende Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern, von denen drei dem Versorgungswerk angehören müssen (§ 4 (1) SächsRAVG). Im Übrigen können nur Rechtsanwälte, Diplommathematiker oder andere geeignete Fachleute Mitglied des Vorstandes werden (§ 4 (1) 2 der Satzung).

Geeignete Kandidaten werden zur Vertreterversammlung am 5. Mai 2025 nach Dresden eingeladen und stellen sich in der zur Wahl einberufenen Vertreterversammlung vor und den Fragen der Mitglieder. Eine Erstattung von Kosten erfolgt nicht.

Das Ergebnis der Wahl wird auf der Webseite des Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerkes bekanntgegeben.

Die Vertreterversammlung behält sich das Recht vor, das Verfahren jederzeit zu ändern oder aufzuheben.


Mit freundlichen und kollegialen Grüßen

Dr. Thomas Gohrke

Vorsitzender der Vertreterversammlung