Sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk
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Aktuelle Hinweise


In diesem Bereich geben wir aktuelle Hinweise.

Mitgliedschaft


Die Mitgliedschaft in unserem Versorgungswerk besteht kraft Gesetz und ist an die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Freistaat Sachsen und der Mitgliedschaft bei der Rechtsanwaltskammer Sachsen gebunden.

Über uns


Wir sind die berufsständische Versorgungseinrichtung der Rechtsanwälte im Freistaat Sachsen. Wir haben die Aufgabe, unseren Mitgliedern und deren Hinterbliebenen Versorgung nach Maßgabe des Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes und unserer Satzung zu gewähren.

Leistung


Unsere Mitglieder und deren Hinterbliebene haben nach Maßgabe des Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes und unserer Satzung einen Rechtsanspruch auf Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente, Hinterbliebenenrente, Sterbegeld und Kapitalabfindung.

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