Mitgliedschaft


Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung

DRV-Befreiungsverfahren ab 01.01.2023 nur noch papierlos

Einfach und schnell: Anträge auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht müssen ab dem 01.01.2023 elektronisch gestellt werden. Der bisherige Papierantrag entfällt.

  • Den Link zur E-Befreiung finden Sie hier.

Das elektronische Antragsformular wird von der „Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen GmbH“ (DASBV) bereitgestellt. Für die Beantragung sind Angaben zum Arbeitsverhältnis sowie zur Mitgliedschaft im Rechtsanwaltsversorgungswerk und in der für Sie zuständigen Rechtsanwaltskammer erforderlich.

Der vollständig ausgefüllte Befreiungsantrag geht nach dem Absenden rechtswirksam beim Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungswerk ein. Die Antragsfrist aus § 6 Abs. 4 SGB VI ist mit dem Eingang gewahrt. Sobald unsere Sachbearbeiter die Mitgliedschaft in Versorgungswerk und Kammer bestätigt haben, wird der Antrag zur Prüfung an die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) weitergeleitet. Die Entscheidung über ihre Befreiung erhalten Sie von der Deutschen Rentenversicherung auf dem Postweg. Wir erhalten eine elektronische Mitteilung über die ausgesprochene Befreiung.

Mit dem E-Befreiungsverfahren soll die Antragstellung und -bearbeitung beschleunigt und vereinfacht werden.

Befreiungsanträge, die bis zum 31.12.2022 bei uns noch in Papierform eingehen (siehe unten) werden an die Deutsche Rentenversicherung Bund weitergeleitet und nach deren Aussagen auch bearbeitet.